Konservative Therapie

Lähmung des Gesichtsnervs

Der Gesichtsnerv entspringt dem Hirnstamm und steuert die Bewegungen der Gesichtsmuskeln. Gemeinsam mit dem Hör- und Gleichgewichtsnerv führt sein Weg in den inneren Gehörgang und durch die Schädelbasis, auch Felsenbein genannt. Getrennt von seinen beiden „Nerv-Kollegen“, wandert der „Nervus facialis“ weiter durch den engen knöchernen Kanal im Mittelohr. Verästelungen verlaufen zu den Tränendrüsen, den Speicheldrüsen, den Schutzmuskeln des Steigbügels – dem dritten Gehörknöchelchen – und zu den Geschmacksnerven der Zunge. Unterschieden werden Stimmast, Augen-Wangenast und Mundast. Unterhalb der Ohrmuschel tritt er aus dem Schädel heraus und verläuft, fächerartig aufgeteilt, durch die Ohrspeicheldrüse.

Erkrankt der Gesichtsnerv, kommt es zu einer Bewegungsstörung oder vollständigen Lähmung der Gesichtsmuskulatur. Die Tränen- und Speichelproduktion ist gestört. Der Geschmacksinn fällt im vorderen Bereich der Zunge aus. Das Ohr wird geräuschempfindlicher.

Ursächlich für die Gesichtsnervenlähmung sind Nervenschäden durch Virusinfekte, Mittelohrentzündungen, Schädelbasisfrakturen, Tumore oder Erkrankungen des Gehirns.

Das Lähmungsmuster der Gesichtsmuskulatur und die Begleitbeschwerden weisen die Richtung für eine gezielte Diagnostik durch den HNO-Arzt.

Die Therapie richtet sich nach der Ursache der Gesichtsnervenlähmung.

Bei der häufigen idiopathischen Lähmung vermutet man eine Virusschädigung des Nervs. Hier erfolgt eine Kombinationstherapie mit einem Virostatikum und einem Glukocorticoid bei gleichzeitiger durchblutungsfördernder Infusionstherapie. Zusätzlich erfolgt eine Stimulation der Gesichtsmuskulatur.

Ist die Ursache der Facialsparese unsicher, der Verlauf unter ambulanter Therapie progredient oder besteht eine Begleitsymptomatik, die auf eine Gehirnerkrankung hinweist, muss eine stationäre Behandlung erfolgen.

In 80 bis 90% kommt es zu einer vollständigen Ausheilung der Lähmung. In den übrigen Fällen zu einer Defektheilung oder bleibender Gesichtsnervenlähmung.

Die Dauer der stationären Therapie hängt von der Ursache und der Rückbildung der Gesichtsnervenlähmung ab.

Die poststationäre Weiterbehandlung erfolgt durch den HNO-Belegarzt in seiner Praxis.