Gehörverbessernde Operationen

Das Ohr wird unterteilt in:

Äußeres Ohr:

Ohrmuschel, äußerer Gehörgang

Mittelohr:

Trommelfell, Paukenhöhle mit dem Gehörknöchelchen – Hammer, Amboß, Steigbügel, Ohrtrompete zur Belüftung über den Nasenrachenraum, Antrum eine Verbindung zum Mastoid

Innenohr:

Hörschnecke, Labyrinth zur Gleichgewichtsmessung.

Im Innenohr entspringt der Hör- und Gleichgewichtsnerv, der mit dem Gesichtsnerv durch den inneren Gehörgang in den Hirnstamm zieht. Die Verarbeitung der von den Ohren aufgefangenen Schallinformation erfolgt im Hirnstamm und die Wahrnehmung der Information im Großhirn.

Durch Fehlbildungen, Entzündungen, Tumore und Unfälle mit Schädelverletzungen kann die Hör- und Gleichgewichtsfunktion der Ohren geschädigt sein. Ein plötzlich auftretender Schwindel ist dramatisch, klingt in der Regel aber schnell ab. Für den Patienten steht die anhaltende Beeinträchtigung des Hörvermögens im Vordergrund. Neben der Sanierung einer chronischen Mittelohrentzündung oder eines Tumors, der Behebung von Fehlbildungen oder Unfallfolgen wird bei allen Ohroperationen eine Funktionserhaltung oder Verbesserung des Hörvermögens abgestrebt.

Am äußeren Ohr kann der Gehörgang nicht angelegt sein, zu eng sein oder durch knöcherne Neubildungen (Exostosen) eingeengt werden. Das Hörvermögen ist beeinträchtigt. Es kommt zu häufigen Gehörgangsentzündungen. Eine den Gehörgang erweiternde Operation ist angezeigt.

Am Mittelohr werden am häufigsten mikrochirurgische gehörverbessernde Operationen durchgeführt.

Besteht als Folge einer chronischen Mittelohrentzündung eine Knocheneiterung (Cholesteatom) ist eine schnelle, sanierende Ohroperation notwendig, um gefährlichen Komplikationen vorzubeugen (Attikoantrotomie, Zwei-Wege-Ohr-OP, Ohrradikal-OP). In der gleichen Operation wird versucht die Gehörknöchelchenkette wieder zu rekonstruieren (Tympanoplastik).

Besteht ein Trommelfelldefekt bei einer chronischen Schleimhauteiterung des Mittelohres, liegt keine dingende OP-Indikation vor. Das Loch im Trommelfell sollte aber immer verschlossen werden (Tympanoplatik Typ I), da es eine Eintrittspforte für Bakterien ins Mittelohr ist. Die rezidivierenden Mittelohrentzündungen führen zu fortschreitenden Schädigungen des Mittelohres und zu Innenohrschäden mit zunehmender Hörverschlechterung.

Bei einer Unterbrechung oder Versteifung der Gehörknöchelchenkette sollte eine gehörverbessernde Operation durchgeführt werden (Tympanoplastik Typ II-IV).

Bei den Tympanoplastiken verwenden wir körpereigenes Gewebe und Gold- oder Titanprothesen.

Die bisher besprochenen Ohroperationen erfolgen stationär, in der Regel in Vollnarkose.

Bei der Otosklerose, einer Hörstörung durch Verwachsen des Steigbügels mit dem Innenohr, erfolgt in leichter Sedierung und Lokalanästhesie der Ersatz des Steigbügels durch eine Titan-Teflon-Prothese (Steigbügelplastik). Schon in der Operation wird der Patient befragt ob eine Hörverbesserung eingetreten ist.

Der stationäre Aufenthalt bei den Ohroperationen beträgt 2-5 Tage.

Die poststationäre Nachsorge erfolgt durch den HNO-Belegarzt in seiner Praxis.

Eine Arbeitsunfähigkeit besteht für ca. 3-4 Wochen.

Am Innenohr werden heute bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Ertaubung elektronische Implantate (Cochleaimplantate) eingesetzt. Diese erzeugen, durch externe Sprachprozessoren angesteuert, Höreindrücke, die die Kommunikationsfähigkeit des Patienten unter logopädischer Anleitung wesentlich verbessern. Diese hörverbessernde Innenohroperation erfolgt in großen HNO-Kliniken (z.B.: HNO-Uniklinik Hannover, HNO-Uniklinik Münster, HNO-Abteilung Städtische Kliniken Dortmund).