Ethische Fallbesprechung

Was ist eine ethische Fallbesprechung?

Für Fälle, in denen nicht eindeutig klar ist, welche der denkbaren Therapiemöglichkeiten unter ethischen Gesichtspunkten die richtige für den Patienten ist, gibt es das Instrument der ethischen Fallbesprechung. Eine solche Besprechung orientiert sich an den ethischen Grundprinzipien.

Wer nimmt daran teil?

Möglichst alle, die an der Behandlung und Betreuung des betroffenen Patienten direkt beteiligt sind, neben dem behandelnden Arzt, der betreuenden Pflegekraft und Angehörigern also z.B. auch Vertreter der therapeutischen und psychosozialen Dienste. Moderiert wird ein solches Gespräch von zwei oder drei Mitgliedern des Ethikkomitees.

Was ist ihr Ziel?

Ziel ist es, unter Beteiligung aller Betroffenen eine gute, für alle tragfähige Entscheidung zugunsten des Patienten zu finden. Die Letztverantwortung für die Behandlung verbleibt beim Arzt.

Wer kann sie beantragen?

Jeder Beteiligte, egal ob Patient, Angehöriger, Arzt, Pflegender oder Betreuer.

Wie wird sie beantragt?

Sie können sich formlos an ein Mitglied des Klinischen Ethikkomitees wenden. Das Fallgespräch findet zeitnah statt.

Wo findet sie statt?

In den Räumlichkeiten des Klinikums in einer geschützten, gleichberechtigten Atmosphäre.

Wie verläuft sie?

Das Gespräch orientiert sich an einem vom Ethikkomitee festgelegten Ablauf. Zentrale Elemente sind

  • die Sammlung aller medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und juristischen Informationen
  • und die Abwägung des ethischen Problems anhand der ethischen Grundprinzipien.

Für die Beurteilung der Gesamtsituation ist der Beitrag eines jeden Teilnehmers von Bedeutung.