Ethische Grundprinzipien

Tom L. Beauchamp und James F. Childress formulieren vier ethische Grundprinzipien, die helfen, Konflikte in der Patientenversorgung zu lösen:

  • Nutzen (Benefizienz)
  • Nicht-Schaden (Non-Malefizienz)
  • Selbstbestimmung (Autonomie)
  • Gerechtigkeit

Ärztliche und pflegerische Maßnahmen dienen dazu, das Wohl des Patienten zu fördern und Schaden von ihm anzuwenden. Damit ist die ärztliche und pflegerische Fürsorgepflicht und Verantwortung angesprochen.

Das Selbstbestimmungsrechteines Patienten ist grundsätzlich zu respektieren. Kann ein Patient seinen Willen nicht mehr äußern, ist zu fragen, ob schriftliche oder mündliche Äußerungen vorliegen, die Rückschlüsse auf seinen mutmaßlichen Willen zulassen.

Das Prinzip der Gerechtigkeit geht von der Gleichheit aller Menschen aus und leitet daraus die Pflicht zur Gleichbehandlung ab. Es kommt bei der Zuteilung von Ressourcen zum Tragen.

(Vgl. Andrea Dörries/Gerald Neitzke/Alfred Simon/Jochen Vollmann (Hrsg.), Klinische Ethikberatung. Ein Praxisbuch für Krankenhäuser und Einrichtungen der Altenpflege, Stuttgart, 2. Auflage 2010, S. 33f)